Unsere Führerschein-Klassen
Bei weiteren Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung!
- Informationen zur Klasse B
- Mit der Führerschein-Klasse B kannst du Kraftfahrzeuge wie Pkw oder Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen fahren. Wenn du Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg ziehen möchtest, ist das ebenfalls möglich – allerdings hängt das vom Zugfahrzeug ab. In manchen Fällen könnte dafür die Fahrerlaubnis der Klasse BE notwendig sein, was in der Regel zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung mit sich bringt.
Mindestalter: 18 oder 17 (bei Teilnahme am begleiteten Fahren)
Theorieunterricht (FahrschAusbO § 4):
Ersterwerb:
- 12 x Grundstoff á 90 Minuten
- 2 x Spezialstoff Klasse B á 90 Minuten
Erweiterung bei Vorbesitz der Klassen AM und A1:
- 6 x Grundstoff á 90 Minuten
- 2 x Spezialstoff Klasse B á 90 Minuten
Praktischer Unterricht nach §5 FahrschAusbO:
Grundstufe/Aufbaustufe:
- Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, das Fahrzeug auch in schwierigen Situationen zu beherrschen
- Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften
- Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr
- Fahrtechnische Vorbereitung am Fahrzeug „Abfahrtskontrolle“
Stufe der Sonderfahrten:
- 5 x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
- 4 x Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
- 3 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
Reife- und Teststufe:
- Training selbständiges Fahren
- Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung
- Informationen zum Führerschein B197
- Genieße eine entspannte Prüfung im modernen Automatikmodus und sei dennoch bestens auf das Fahren eines Schaltwagens vorbereitet. Wer die Prüfung mit einem Automatikfahrzeug ablegt, kann den Fahrspaß in einem Schaltwagen nicht nur später erleben, sondern benötigt dafür lediglich einige zusätzliche Fahrstunden zur Eingewöhnung.
Ablauf der integrierten Ausbildung
Entspanntes Lernen
Die Grundausbildung beginnt mit einem Automatikfahrzeug, um die ersten Fahrmanöver zu erlernen. Dies erleichtert das Beherrschen von grundlegenden Fahrzeugfunktionen wie Beschleunigen, Bremsen, Lenken, das Beobachten der Instrumente und das Bedienen wichtiger Schalter (z.B. Blinker, Licht) im Straßenverkehr.
Sobald die Verkehrssicherheit gefestigt ist, wird die Gangschaltung in die Ausbildung integriert. Hierbei bescheinigt der Fahrlehrer nach
- mindestens 10 Fahrstunden mit Schaltgetriebe (jeweils 45 Minuten)
- und einer 15-minütigen Testfahrt
dass der Fahrschüler in der Lage ist, ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsbewusst und umweltbewusst sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften zu führen. Ein offizieller Prüfer ist dafür nicht erforderlich.
Weniger Prüfungsstress
Die Fahrstunden sind ein wichtiger Bestandteil der Fahrausbildung.
Die restliche Ausbildung und die Fahrerlaubnisprüfung können ganz unkompliziert mit einem Automatikfahrzeug absolviert werden – und natürlich auch erfolgreich bestanden werden.
Entspannter in die Prüfung
Ohne das ständige Schalten bleibt mehr Konzentration und Aufmerksamkeit für den Verkehr. Kein Suchen nach dem Rückwärtsgang, einfach den Modus wählen und losfahren.
(P)arken – (R)ückwärts – (D)rive (= vorwärts)
Keine Sorge vor dem „Abwürgen“ des Motors – das Anfahren geht ganz einfach: Gas geben und los geht’s! Weniger Prüfungsstress, mehr Sicherheit – auf dem Weg zum Führerschein ist das der perfekte Start.
Achtung:
Die Schlüsselzahl 197 wird ausschließlich für die Fahrerlaubnis der Klasse B eingetragen – nicht jedoch für spätere Erweiterungen. Wer als Inhaber eines Führerscheins der Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 beispielsweise eine Erweiterung auf die Fahrerlaubnisklasse BE oder eine Lkw-Klasse plant, benötigt dafür eine separate Prüfung. Die Schlüsselzahl 197 ist in diesem Fall nicht ausreichend.
- B96 und BE
- Wem das Mitführen eines Anhängers mit der Fahrerlaubnisklasse B nicht reicht, kann die Fahrerlaubnis erweitern und schwerere Anhänger, bis zu 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, ziehen. Welches der beiden Alternativen besser zu dir passt, klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.
Bedeutung Schlüsselzahl 96:
Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3500 kg, jedoch nicht mehr als 4250 kg beträgt.
Theorieunterricht:
2,5 Stunden (kann auch im Rahmen des abendlichen Grundstoffunterrichtes absolviert werden)
Praktischer Unterricht:
3,5 Stunden mit den Inhalten Parken, Rangieren, Ausweichübungen, Abfahrtskontrolle, Verbinden und Trennen und einer 1-stündigen Fahrt durch den öffentlichen Straßenverkehr)
Ablauf:
Erhalt der Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei Fahrerlaubnisbehörde nach erfolgter Fahrerschulung. Keine Prüfung. Eintrag Schlüsselzahl „96“ in den Führerschein.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Theorieunterricht:
- kein Theorieunterricht -
Praktischer Unterricht:
Grundstufe/Aufbaustufe:
- Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel
- Verbinden und Trennen
- Fahrzeugbedienung und –beherrschung
- Rangieren, Rückwärtsfahren, Grundfahraufgaben, Fahrmanöver
Stufe der Sonderfahrten:
- 3 x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
- 1 x Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
- 1 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
Ablauf
Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung
- Klassen: Mofa, A, A2, A1, AM
- Der Schein zum Sein: Ab dem 15. Geburtstag ist das Ziel der erste Zweiradführerschein. Und so geht´s weiter! Denn damit beginnt der Traum von größeren Maschinen. Wir bieten dir hier einen Überblick über alle Führerscheinklassen und ihrem Umfang.
Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas. Wer auf öffentlichen Straßen ein Mofa führt, muss in eine Prüfung nachweisen.
Mit folgenden Inhalten:
- … ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Kraftfahrzeugs maßgebenden gesetzlichen Vorschriften
- … mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut
Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Ausbildung in Theorie
6 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Ausbildung in Praxis
1 Doppelstunde zu 90 Minuten
Ablauf:
- Anmeldung in Fahrschule
- Keine Antragsstellung
- Nur theoretische Prüfung (Anmeldung in der Fahrschule, Lichtbild bei Prüfung vorlegen)
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen): Diese Fahrzeuge haben eine maximal durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und sind entweder mit einem elektrischen Motor oder einem Verbrennungsmotor ausgestattet. Der Hubraum des Motors darf dabei 50 cm³ nicht überschreiten, oder im Falle eines Elektromotors darf die maximale Nenndauerleistung 4 kW nicht überschreiten.
Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h: Diese Fahrzeuge sind entweder mit einem elektrischen Antrieb oder einem Verbrennungsmotor ausgestattet, dessen Hubraum 50 cm³ nicht überschreitet. Zusätzlich weisen sie Merkmale auf, die sie in ihrer Gebrauchsfähigkeit mit Fahrrädern vergleichbar machen, also mit einem Hilfsmotor betriebenen Fahrradmodellen.
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: Diese Fahrzeuge haben eine maximal durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einen Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren. Bei anderen Verbrennungsmotoren darf die Nutzleistung maximal 4 kW betragen, ebenso wie die Nenndauerleistung von Elektromotoren. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse (ohne Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen) nicht mehr als 350 kg betragen.
Theorieunterricht (FahrschAusbO § 4):
- 12 x Grundstoff zu je 90 Minuten
- 2 x Zusatzstoff Zweirad
Praktische Ausbildung (FahrschAusbO § 5):
- Sicherheitskontrolle
- Fahrzeugbeherrschung
- Grundfahraufgaben
- Fahren in Schutzkleidung
- Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften
Dauer der Prüfungsfahrt:
45 Minuten inkl. Grundfahraufgaben
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW
Theorieunterricht (FahrschAusbO § 4):
Bei Ersterwerb:
- 12 x Grundstoff zu je 90 Minuten
- 4 x Zusatzstoff Klasse A1
Bei Erweiterung von AM auf A1:
- 6 x Grundstoff zu je 90 Minuten
- 4 x Zusatzstoff Klasse A1
Praktische Ausbildung (FahrschAusbO § 5):
- Fahren mit Schutzkleidung
- Fahrzeugbeherrschung
- Grundfahraufgaben
- Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften
Stufe der besonderen Ausbildungsfahrten:
- 5 x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten
- 4 x Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen zu je 45 Minuten
- 3 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
Reife- und Teststufe:
- Selbständiges Fahren
- Prüfungsvorbereitung
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens 9 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten.
- Schlüsselzahl 196 berechtigt zum Fahren für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,10 kW/kg nicht übersteigt
- Mindestalter: 25 Jahre
- Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- spezielle Fahrerschulung für das Führen von Kraftädern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b der FeV
Theoretischer Schulungsstoff:4 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten – Zweirad Zusatzstoff
Praktischer Schulungsstoff:
5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (Inhalte: Fahrzeugbeherrschung, Landstraße, Autobahn; Anlage 3 Nr. 17.2 und Anlage 4 Nr. 1 und 2 der FahrschAusbO)
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Theorieunterricht (FahrschAusbO § 4):
Bei Ersterwerb (ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse):
- 12 x Grundstoff zu je 90 Minuten
- 4 x Zusatzstoff Motorrad zu je 90 Minuten
- Prüfung in Theorie
Bei Erweiterung von AM auf A2:
- 6 x Grundstoff zu je 90 Minuten
- 4 x Zusatzstoff Motorrad zu je 90 Minuten
- Prüfung in Theorie
Bei Erweiterung von A1 auf A2: Keine Ausbildungspflicht – keine Theorieprüfung!
Praktische Ausbildung (FahrschAusbO § 5):
Bei Ersterwerb (ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse):
Grundausbildung incl. Grundfahraufgaben, Stufe der Sonderfahrten:
- 5 x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten
- 4 x Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen zu je 45 Minuten
- 3 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
Reife- und Teststufe:
- Selbständiges Fahren
- Prüfungsvorbereitung
Bei Erweiterung von AM auf A2: Wie bei Ersterwerb !
Bei Erweiterung von A1 auf A2: Keine Ausbildungspflicht – nur Aufstiegsprüfung incl. Grundfahraufgaben
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Theorieunterricht (FahrschAusbO § 4):
Bei Ersterwerb (ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse):
- 12 x Grundstoff zu je 90 Minuten
- 4 x Spezialstoff Motorrad zu je 90 Minuten
- Prüfung in Theorie
Bei Erweiterung von AM auf A:
- 6 x Grundstoff zu je 90 Minuten
- 4 x Zusatzstoff Motorrad zu je 90 Minuten
- Prüfung in Theorie
Bei Erweiterung von A2 auf A: Keine Ausbildungspflicht – keine Theorieprüfung!
Praktische Ausbildung (FahrschAusbO § 5):
Bei Ersterwerb (ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse):
Grundausbildung inkl. Grundfahraufgaben, Stufe der Sonderfahrten:
- 5 x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten
- 4 x Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen zu je 45 Minuten
- 3 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
Reife- und Teststufe:
- Selbständiges Fahren
- Prüfungsvorbereitung
Bei Erweiterung von AM auf A: Wie bei Ersterwerb!
Bei Erweiterung von A1 auf A:
- 3 x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten
- 2 x Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen zu je 45 Minuten
- 1 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
Bei Erweiterung von A2 auf A: Keine Ausbildungspflicht – nur Aufstiegsprüfung incl. Grundfahraufgaben!